§1 Name, Inhaber
- Das Projekt trägt den Namen VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk und ist als solches beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nummer 30 2013 058 203 eingetragen.
- Rechtlicher Inhaber ist die Werbeagentur Schulz-Design e. K. ®, Flemingstraße 4, 30880 Laatzen und wird vertreten durch den Inhaber: Thorsten Schulz.
§2 Zweck und Tätigkeit
- Zweck des VUN® ist die Bildung eines Netzwerkes zur Förderung und Verbindung von Gewerbetreibenden und Unternehmern sowie von Vereinen und ehrenamtlichen Institutionen.
- VUN® betätigt sich in der Abhaltung gemeinsamer Netzwerkveranstaltungen sowie des Austauschs von Geschäftsempfehlungen.
§3 Mitgliedschaft
- Mitglieder des VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk® sprechen sich mit „du“ an.
- Mitglied des Netzwerkes kann jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person sowie ehrenamtlich geführte Institutionen sein.
- Wird keine natürliche Person Mitglied, erfolgt die Beitrittserklärung durch die jeweils vertretungsberechtigte natürliche Person. Die jeweilige Gesellschaft/juristische Person hat eine natürliche Person zu benennen, die die Gesellschaft bei den Veranstaltungen vertritt und ausschließlich das Stimmrecht für sie ausübt.
- Die Gesellschaft / juristische Person kann ihre Vertretungsperson auswechseln. VUN® kann in diesem Fall die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort kündigen.
- Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in das Netzwerk und Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
- Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Inhaber nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung ist weder zu begründen noch anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
- Mit seinem Beitritt erkennt das Mitglied die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen sowie die derzeit geltenden Beiträge an.
§4 Dauer der Mitgliedschaft – Austritt der Mitglieder
- Die Vollmitgliedschaft dauert mindestens 2 Jahre und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht binnen einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung per E-Mail ist ausreichend und erwünscht. Alternativ kann die Kündigung über das Kündigungsformular auf der VUN-Website erfolgen.
- Im ersten Jahr der Mitgliedschaft kann diese von VUN nach 3 Monaten ab Beginn gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss dem Mitglied spätestens 1 Woche vor Ablauf der ersten drei Monate der Mitgliedschaft dem Mitglied zugegangen sein. Der Beitrag ermäßigt sich dann auf drei Monate. Ein etwaiges Guthaben wird erstattet.
- VUN hat das Recht, Mitglieder ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mitgliedschaft zu kündigen.
- Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung gilt bei groben Verstößen gegen die Grundsätze des VUN-Netzwerkes und erfolgt fristlos.
§5 Mitgliedsbeiträge
- Es sind folgende monatlichen Mitgliedsbeiträge zu leisten:
- Ehrenamtlich geführte Vereine und Verbände beitragsfrei
(Z.B. Sportvereine, Fördervereine, Karnevalsvereine, Kunst- und Kulturvereine, Schützenvereine, Wohlfahrtverbände usw.) - Einzelunternehmer / Handelsvertreter (bis 5 Mitarbeitende*) 10,- € netto
- Kleinstunternehmen (6 bis 15 Mitarbeitende*) 15,- € netto
- Kleine Unternehmen (16 bis 25 Mitarbeitende*) 20,- € netto
- Kleine und Mittelständische Unternehmen (26 bis 35 Mitarbeitende*) 25,- € netto
- Mittelständische Unternehmen (ab 36 Mitarbeitende*) ab 30,- € netto
- Ehrenamtlich geführte Vereine und Verbände beitragsfrei
* Als Mitarbeitende gelten alle versicherungspflichtigen Mitarbeiter*Innen sowie weitere Geschäftsinhaber und Gesellschafter
- Bei allen Neumitgliedern wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 39,- € netto für die Einrichtung des Mitgliedskontos sowie die Erstellung der eigenen Präsentation auf der VUN-Website erhoben. Die Aufnahmegebühr entfällt, wenn das Mitglied dem VUN mindestens fünf verwertbare Empfehlungen ausspricht.
- Die Beiträge sind bargeldlos gegen entsprechende Rechnung jeweils für ein Jahr im Voraus fällig. Sie werden per SEPA-Lastschrift vom jeweiligen Konto des Mitgliedes abgebucht. Bei Bezahlung auf Rechnung wird eine Gebühr in Höhe von 5,- € erhoben.
- Bei einer Rücklastschrift werden 15,00 € an Rücklastschriftgebühren sowie 5,- € Bearbeitungsgebühren fällig. Diese Gebühren sind vom Mitglied zu tragen. Darüber hinaus wird das Lastschriftverfahren beendet und folgende Rechnungen werden mit einer Gebühr von 5,- € versehen (siehe Punkt 3).
- Eine Änderung der Beiträge muss den Mitgliedern schriftlich im Voraus mitgeteilt werden und gilt erst ab dem nächsten Beitragsjahr.
- Die Mitgliedsbeiträge müssen gewissenhaft und wahrheitsgemäß angegeben werden. VUN behält sich das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge zu überprüfen und ggf. nachzufordern und/oder anzupassen.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Mitgliedes
Ein Netzwerk braucht netzwerkende, mitwirkende Mitglieder. Dies ist das Grundprinzip eines Netzwerkes, welches nur funktioniert, wenn sich auch alle daran beteiligen.
- Einige Möglichkeiten der Mitwirkung:
- Verlinkung von der eigenen Website zur VUN-Website. Passende und personalisierte Klickbanner können kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Teilnahme an Veranstaltungen und Netzwerktreffen. Siehe § 8 Teilnahme an Veranstaltungen.
- Die anderen Mitglieder zu eigenen Veranstaltungen (z. B. Sportveranstaltungen) einladen.
- Abhaltung von Sponsorenabenden in den eigenen Räumen (für Vereine).
- Ausstellung und Verteilung von VUN-Flyern.
- Anwerben neuer VUN-Mitglieder oder Kontakt herstellen.
- VUN-Beiträge in sozialen Netzwerken „liken“ und/oder „teilen“.
- Sich an Aktionen und/oder Spendenaufrufen beteiligen.
Hinweis: Nicht jedes Mitglied muss jeden dieser Punkte erfüllen. Wir erwarten jedoch von jedem Mitglied, dass es sich aktiv am VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk (in welcher Form auch immer) beteiligt und das Netzwerk aktiv unterstützt. Dies kommt allen Mitgliedern zugute.
Bei Nichtbeachtung kann ein Ausschluss aus dem Netzwerk erfolgen.
- Unterstützung bei der Mitwirkungspflicht durch VUN®:
- VUN stellt dem Mitglied auf Anfrage kostenfreie, personalisierte Werbemittel zur Verfügung:
- Visitenkarten, Flyer
- Klickbanner (zum Verlinken)
- Anzeigen (für Printmedien, Magazine, eigene Werbemittel)
- VUN stellt dem Mitglied auf Anfrage kostenfreie, personalisierte Werbemittel zur Verfügung:
Hinweis: Die Unterstützung unseres gemeinsamen Netzwerkes kommt allen (auch dir) zugute!
§ 7 Leistungen von VUN®
Für den Mitgliedsbeitrag erhält das Mitglied:
- Die Vollmitgliedschaft im VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk®
- Einen Basiseintrag auf der VUN-Website inkl. frei konfigurierbarer Präsentation inkl. eines Links z. B. zur eigenen Website oder Social-Media-Suite etc.
- Zugang zur VUN-Website, um die eigene Präsentation (Punkt 2) selbst ändern zu können, sowie Angebote an andere VUN-Mitglieder einzustellen.
- Zugang zur geschützten Facebook-Gruppe mit Berechtigung, eigene Artikel, Veranstaltungen und/oder Angebote einzustellen.
Wichtig: Veranstaltungen von anderen, nicht VUN-Mitglieder, sind keine eigenen Veranstaltungen und werden kommentarlos gelöscht! - Das Recht auf die Teilnahme an Veranstaltungen und Netzwerktreffen des VUN.
§ 8 Teilnahme an Veranstaltungen
VUN stellt den Mitgliedern regelmäßig, i. d. R. einmal monatlich, Veranstaltungen und Netzwerktreffen zur Verfügung.
- Die Termine werden frühzeitig auf der VUN-Website, in sozialen Medien und per Newsletter angekündigt.
- Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen und Netzwerktreffen teilzunehmen.
- Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über eine verbindliche Buchung der Veranstaltung auf der Website, zu erreichen unter: http://anmelden.vun-netzwerk.de
- Jedes Mitglied darf bis zu 4 Gäste zu Veranstaltungen und Netzwerktreffen mitbringen.
- Jeder Gast darf nur einmal als Gast dabei sein.
- Die Gäste werden von den VUN-Mitglieder über die Website (Link unter Punkt 3) mitangemeldet und namentlich bei der Buchung aufgeführt.
- Bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung der gebuchten Tickets. Sie können aber nach vorheriger Rücksprache mit dem VUN Büro innerhalb des Unternehmens/des Vereins oder der Familie weitergegeben werden.
- Ausgeschiedene / ehemalige Mitglieder dürfen nicht an VUN-Veranstaltungen und Netzwerktreffen teilnehmen – auch und insbesondere nicht als Gast. In diesem Fall kann ein erneuter Mitgliedsantrag online unter: http://mitgliedsantrag.vun-netzwerk.de gestellt werden. Nach erfolgter Prüfung kann eine ehemalige Mitgliedschaft wieder aufgenommen werden.
- Bei VUN-Veranstaltungen werden Foto- und/oder Videoaufnahmen der Teilnehmer und der Gastgeber sowie der Räume angefertigt. Die Teilnehmer sowie die Gastgeber willigen in die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung zu Werbezwecken im Internet ein.
- Sollte eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemie etc.) ausfallen, wird VUN versuchen, einen Ersatztermin zu finden. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit – auch für den Fall, dass der Preis sich inzwischen erhöht hat.
Sollte ein Teilnehmer an einem Ersatztermin nicht teilnehmen können, gibt es die Möglichkeit, nach vorheriger Rücksprache mit dem VUN-Büro die Tickets innerhalb des Unternehmens/des Vereins oder der Familie weiterzugeben. Sollte auch dies nicht möglich sein, verfallen die Tickets. Eine Erstattung der gebuchten Tickets ist ausgeschlossen.
§ 9 Netzwerktreffen bei VUN-Mitglieder
- Jedes ordentliche VUN-Mitglied darf in Absprache mit dem VUN‑Büro ein eigenes VUN-Netzwerktreffen bei sich im Betrieb/Unternehmen/Verein abhalten und die VUN-Mitglieder dazu einladen.
- Dazu müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Ein VUN-Netzwerktreffen muss im Vorfeld beim VUN-Büro beantragt werden.
- Anschließend müssen Termin, Ort und Anzahl der Teilnehmer mit dem VUN-Büro abgestimmt werden.
- Der Gastgeber erhält eine Aufwandsentschädigung für Essen und Getränk(e), welche vorher mit dem VUN-Büro vereinbart wird (Standard sind 10,- € p.P.). VUN wird eine kleine Summe für die Organisation und das benötigte Material (z.B. Namensschilder) auf die Aufwandsentschädigung draufschlagen.
- Es gelten nur Anmeldungen über die Ticketbuchung auf der VUN-Website (siehe §8). Anmeldungen auf anderen Wegen sind ausgeschlossen!
- Mitglieder, bei denen ein VUN-Netzwerktreffen stattgefunden hat, werden für zwei Jahre nach der Veranstaltung von dem Recht der eigenen Kündigung ihrer Mitgliedschaft ausgeschlossen!
§ 10 Vermittlung von Kunden und Sponsoren
- Das Vereins- und Unternehmernetzwerk VUN® und die Werbeagentur Schulz-Design e. K.® sind auf Wunsch bei der direkten Vermittlung von Neukunden oder bei der Gewinnung neuer Sponsoren behilflich.
- Im Falle der erfolgreichen Vermittlung wird eine Provision, in der Regel in Höhe von 20 % auf den vermittelten Umsatz, zahlbar an die Werbeagentur Schulz-Design e. K.® , fällig. Andere Vereinbarungen und abweichende Konditionen können jederzeit im Einzelfall getroffen werden.
- Erfolgreich ist die Vermittlung dann, wenn es zu einem Vertragsschluss zwischen dem Unternehmer/Verein und dem durch den Vermittler vermittelten Dritten gekommen ist.
- Die Vermittlungstätigkeit bezieht sich nur auf die direkte Vermittlung, nicht aber auf die Generierung von Neukunden, Sponsoren oder Aufträgen, die seitens der VUN-Mitglieder selbstständig untereinander im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft im VUN oder durch die Teilnahme an VUN-Netzwerktreffen entstehen.
Laatzen, im Juli 2022