§1 Name, Inhaber
- Das Projekt trägt den Namen: VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk und ist als solches beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nummer 30 2013 058 203 eingetragen.
- Rechtlicher Inhaber ist die Werbeagentur Schulz-Design e. K. ®, Flemingstraße 4, 30880 Laatzen und wird vertreten durch den Inhaber: Thorsten Schulz.
§2 Zweck und Tätigkeit
- Zweck des VUN® ist die Bildung eines Netzwerkes zur Förderung und Verbindung von Gewerbetreibenden und Unternehmern sowie Vereine und ehrenamtlichen Institutionen.
- VUN® betätigt sich in der Abhaltung gemeinsamer Netzwerkveranstaltungen sowie des Austauschs von Geschäftsempfehlungen.
§3 Mitgliedschaft
- Mitglieder des VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk® sprechen sich mit „du“ an.
- Mitglied des Netzwerkes kann jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden, sowie ehrenamtlich geführte Institutionen.
- Wird keine natürliche Person Mitglied, erfolgt die Beitrittserklärung durch die jeweils vertretungsberechtigte natürliche Person. Die jeweilige Gesellschaft / juristische Person hat eine natürliche Person zu benennen, die die Gesellschaft bei den Veranstaltungen vertritt und ausschließlich das Stimmrecht für sie ausübt.
- Die Gesellschaft / juristische Person kann ihre Vertretungsperson auswechseln. VUN ® kann in diesem Fall die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort kündigen.
- Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in das Netzwerk und Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
- Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Inhaber nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung ist weder zu begründen noch anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
- Mit seinem Beitritt erkennt das Mitglied die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen sowie die derzeit geltenden Beiträge an.
§4 Dauer der Mitgliedschaft - Austritt der Mitglieder
- Die Vollmitgliedschaft dauert grundsätzlich 1 Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht binnen einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mitgliedschaft schriftlich gekündigt wird.
- Im ersten Jahr der Mitgliedschaft kann diese vom Inhaber nach 3 Monaten ab Beginn gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss dem Mitglied spätestens 1 Woche vor Ablauf der ersten drei Monate der Mitgliedschaft dem Mitglied zugegangen sein. Der Beitrag ermäßigt sich dann auf drei Monate.
- VUN hat das Recht, Mitglieder ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mitgliedschaft zu kündigen.
- Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung gilt bei groben Verstößen gegen die Grundsätze des VUN-Netzwerkes und erfolgt fristlos.
§5 Mitgliedsbeiträge
- Es sind folgende monatlichen Mitgliedsbeiträge zu leisten:
- Ehrenamtlich geführte Vereine und Verbände beitragsfrei
(Z.B. Fördervereine, Karnevalsvereine, Kunst- und Kulturvereine, Sportvereine, Schützenvereine, Wohlfahrtverbände usw.) - Einzelunternehmer (ohne Mitarbeiter*) 5,- € netto
- Einzelunternehmer / Handelsvertreter (bis max. 4 Geschäftsfelder) 10,- € netto
- Kleine und mittelständische Unternehmen (1 bis 9 Mitarbeiter*) 10,- € netto
- Mittelständische Unternehmen (10 bis 19 Mitarbeiter*) 15,- € netto
- Mittelständische und Große Unternehmen (ab 20 Mitarbeiter*) 20,- € netto
- Ehrenamtlich geführte Vereine und Verbände beitragsfrei
* Als Mitarbeiter gelten alle versicherungspflichtigen Mitarbeiter sowie weitere Geschäftsinhaber und Gesellschafter
- Bei allen Neumitgliedern wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30,- € netto für die Einrichtung des Mitgliedes und Erstellung der Präsentation auf der Webseite erhoben.
- Die Beiträge sind bargeldlos gegen entsprechende Rechnung jeweils für ein Jahr im Voraus fällig.
- Eine Änderung der Beiträge müssen den Mitgliedern schriftlich im Voraus mitgeteilt werden und gelten erst ab dem nächsten Beitragsjahr.
- Die Mitgliedsbeiträge müssen gewissenhaft und wahrheitsgemäß angegeben werden. VUN behält sich das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge zu überprüfen und ggf. nachzufordern und/oder anzupassen.
§6 Mitwirkungspflicht des Mitgliedes
Ein Netzwerk braucht netzwerkende, mitwirkende Mitglieder. Dies ist das Grundprinzip eines Netzwerkes, welches nur funktioniert, wenn sich auch alle daran beteiligen.
- Einige Möglichkeiten der Mitwirkung:
- Verlinkung von der eigenen Webseite zur VUN-Webseite.
Passende und personalisierte Klickbanner können gestellt werden. - Teilnahme an Veranstaltungen und Netzwerktreffen.
Siehe §8 Teilnahme an Veranstaltungen. - Die anderen Mitglieder zu eigenen Veranstaltungen (z.B. Sportveranstaltungen) einladen.
- Abhaltung von Sponsorenabenden in den eigenen Räumen (für Vereine).
- Ausstellung und Verteilung von VUN-Flyern.
- Anwerben neuer VUN-Mitglieder oder Kontakt herstellen.
- VUN-Beiträge in sozialen Netzwerken „liken“ und/oder „teilen“.
- Sich an Aktionen und / oder Spendenaufrufen beteiligen.
- Verlinkung von der eigenen Webseite zur VUN-Webseite.
Hinweis: Nicht jedes Mitglied muss jeden dieser Punkte erfüllen. Wir erwarten jedoch von jedem Mitglied, dass es sich aktiv am VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk (in welcher Form auch immer) beteiligt und das Netzwerk aktiv unterstützt.
Bei Nichtbeachtung kann ein Ausschluss aus dem Netzwerk erfolgen.
- Unterstützung bei der Mitwirkungspflicht durch VUN®:
- VUN stellt dem Mitglied auf Anfrage kostenfreie, personalisierte Werbemittel zur Verfügung:
- Visitenkarten, Flyer
- Klickbanner (zum Verlinken)
- Anzeigen (für Printmedien Magazine, eigene Werbemittel)
- VUN stellt dem Mitglied auf Anfrage kostenfreie, personalisierte Werbemittel zur Verfügung:
§7 Leistungen von VUN ®
Für den Mitgliedsbeitrag erhält das Mitglied:
- Die Vollmitgliedschaft im VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk®
- Einen Basiseintrag auf der Webseite inkl. frei konfigurierbarer Präsentation inkl. einem Link z.B. zur eigenen Webseite oder Social-Media-Seite etc.
- Zugang zur Webseite um die eigene Präsentation (Punkt 2) selbst ändern zu können, sowie Termine in den gemeinsamen Google-Kalender einzustellen.
- Zugang zur geschützten Facebook-Gruppe mit Berechtigung, eigene Artikel, Veranstaltungen und/oder Angebote einzustellen.
Wichtig: Veranstaltungen von anderen, nicht VUN-Mitgliedern, sind keine eigenen Veranstaltungen und werden kommentarlos gelöscht! - Das Recht an der Teilnahme von Veranstaltungen und Netzwerktreffen etc.
§8 Teilnahme an Veranstaltungen
VUN stellt den Mitgliedern regelmäßig, i.d.R. einmal monatlich, Veranstaltungen und Netzwerktreffen zur Verfügung.
- Die Termine werden frühzeitig auf der VUN-Webseite, in sozialen Medien (Facebook, Twitter, XING u.a.) im Google-Kalender und per Newsletter angekündigt.
- Jedes Mitglied hat das Recht an Veranstaltungen und Netzwerktreffen teilzunehmen.
- Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über eine verbindliche Buchung der Veranstaltung auf der Webseite, zu erreichen unter: https://anmelden.vun-netzwerk.de
- Nach einer Buchung ist der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag umgehend zu überweisen.
- Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung!
- Jedes Mitglied darf bis zu 4 Gäste zu Veranstaltungen und Netzwerktreffen mitbringen.
- Jeder Gast darf nur einmal als Gast dabei sein.
- Die Gäste werden von den VUN-Mitglieder über die Webseite (Link unter Punkt 3) mit angemeldet und namentlich bei der Buchung aufgeführt.
- Ausgeschiedene / Ehemalige Mitglieder dürfen nicht an VUN-Veranstaltung und Netzwerktreffen teilnehmen – auch und insbesondere nicht als Gast. In diesem Fall kann ein erneuter Mitgliedsantrag online unter: https://mitgliedsantrag.vun-netzwerk.de gestellt werden. Nach erfolgter Prüfung kann eine ehemalige Mitgliedschaft wieder aufgenommen werden.
§9 Netzwerktreffen bei VUN-Mitgliedern
- Jedes ordentliche VUN-Mitglied darf VUN-Mitglieder zu einem VUN-Netzwerktreffen zu sich in den Betrieb / ins Unternehmen einladen.
- Dazu müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Ein VUN-Netzwerktreffen muss im Vorfeld beim VUN-Büro beantragt werden.
- Anschließend müssen Termin, Ort, Anzahl der Teilnehmer mit dem VUN-Büro abgestimmt werden.
- Der Gastgeber erhält eine Aufwandsentschädigung für Essen und Getränk(e), welche vorher mit dem VUN-Büro vereinbart wird (Standard sind 10,- € p.P.). VUN wird eine kleine Summe für die Organisation und das benötigte Material (z.B. Namensschilder) auf die Aufwandsentschädigung draufschlagen.
- Es gelten nur Anmeldungen über die Ticketbuchung auf der VUN-Webseite (siehe §8). Anmeldungen auf anderen Wegen sind ausgeschlossen!
- Mitglieder, bei denen ein VUN-Netzwerktreffen stattgefunden hat, werden für zwei Jahre nach der Veranstaltung von dem Recht der eigenen Kündigung ihrer Mitgliedschaft ausgeschlossen!
§10 Vermittlung von Kunden und Sponsoren
- Das Vereins- und Unternehmernetzwerk VUN® und die Werbeagentur Schulz-Design e. K.® sind auf Wunsch bei der direkten Vermittlung von Neukunden oder bei der Gewinnung neuer Sponsoren behilflich.
- Im Falle der erfolgreichen Vermittlung wird eine Provision, in der Regel in Höhe von 20 % auf den vermittelten Umsatz, zahlbar an die Werbeagentur Schulz-Design e. K.® , fällig. Andere Vereinbarungen und abweichende Konditionen können jederzeit im Einzelfall getroffen werden.
- Erfolgreich ist die Vermittlung dann, wenn es zu einem Vertragsschluss zwischen dem Unternehmer/Verein und dem durch den Vermittler vermittelten Dritten gekommen ist.
- Die Vermittlungstätigkeit bezieht sich nur auf die direkte Vermittlung, nicht aber auf die Generierung von Neukunden, Sponsoren oder Aufträgen, die seitens der VUN-Mitglieder selbstständig untereinander im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft im VUN oder durch die Teilnahme an VUN-Netzwerktreffen entstehen.
Laatzen, im August 2019