Beiträge

Nutzungsbedingungen

§1 Name, Inhaber

  1. Das Projekt trägt den Namen: VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk und ist als solches beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nummer 30 2013 058 203 eingetragen.
  2. Rechtlicher Inhaber ist die Werbeagentur Schulz-Design e. K. ®, Flemingstraße 4, 30880 Laatzen und wird vertreten durch den Inhaber: Thorsten Schulz.

 

§2 Zweck und Tätigkeit

  1. Zweck des VUN® ist die Bildung eines Netzwerkes zur Förderung und Verbindung von Gewerbetreibenden und Unternehmern sowie Vereine und ehrenamtlichen Institutionen.
  2. VUN® betätigt sich in der Abhaltung gemeinsamer Netzwerkveranstaltungen sowie des Austauschs von Geschäftsempfehlungen.

 

§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk® sprechen sich mit „du“ an.
  2. Mitglied des Netzwerkes kann jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden, sowie ehrenamtlich geführte Institutionen.
  3. Wird keine natürliche Person Mitglied, erfolgt die Beitrittserklärung durch die jeweils vertretungsberechtigte natürliche Person. Die jeweilige Gesellschaft / juristische Person hat eine natürliche Person zu benennen, die die Gesellschaft bei den Veranstaltungen vertritt und ausschließlich das Stimmrecht für sie ausübt.
  4. Die Gesellschaft / juristische Person kann ihre Vertretungsperson auswechseln. VUN® kann in diesem Fall die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort kündigen.
  5. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in das Netzwerk und Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
  6. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Inhaber nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung ist weder zu begründen noch anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
  7. Mit seinem Beitritt erkennt das Mitglied die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen sowie die derzeit geltenden Beiträge an.

 

§4 Dauer der Mitgliedschaft - Austritt der Mitglieder

  1. Die Vollmitgliedschaft dauert mindestens 2 Jahre und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht binnen einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung per E-Mail ist ausreichend und erwünscht. Alternativ kann die Kündigung über das Kündigungsformular auf der VUN-Website erfolgen.
  2. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft kann diese von VUN nach 3 Monaten ab Beginn gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss dem Mitglied spätestens 1 Woche vor Ablauf der ersten drei Monate der Mitgliedschaft dem Mitglied zugegangen sein. Der Beitrag ermäßigt sich dann auf drei Monate. Ein etwaiges Guthaben wird erstattet.
  3. VUN hat das Recht, Mitglieder ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mitgliedschaft zu kündigen.
  4. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung gilt bei groben Verstößen gegen die Grundsätze des VUN-Netzwerkes und erfolgt fristlos.

 

§5 Mitgliedsbeiträge

  1. Es sind folgende monatlichen Mitgliedsbeiträge zu leisten:
    1. Ehrenamtlich geführte Vereine und Verbände beitragsfrei
      (Z.B. Sportvereine, Fördervereine, Karnevalsvereine, Kunst- und Kulturvereine, Schützenvereine, Wohlfahrtverbände usw.)
    2. Einzelunternehmer / Handelsvertreter             (bis 5 Mitarbeitende*)                10,- € netto
    3. Kleinstunternehmen                                            (6 bis 15 Mitarbeitende*)           15,- € netto
    4. Kleine Unternehmen                                            (16 bis 25 Mitarbeitende*)         20,- € netto
    5. Kleine und Mittelständische Unternehmen     (26 bis 35 Mitarbeitende*)          25,- € netto
    6. Mittelständische Unternehmen                          (ab 36 Mitarbeitende*)               ab 30,- € netto

* Als Mitarbeitende gelten alle versicherungspflichtigen Mitarbeiter*Innen sowie weitere Geschäftsinhaber und Gesellschafter 

  1. Bei allen Neumitgliedern wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 39,- € netto für die Einrichtung des Mitgliedskontos sowie die Erstellung der eigenen Präsentation auf der VUN-Website erhoben. Die Aufnahmegebühr entfällt, wenn das Mitglied dem VUN mindestens fünf verwertbare Empfehlungen ausspricht.
  2. Die Beiträge sind bargeldlos gegen entsprechende Rechnung jeweils für ein Jahr im Voraus fällig. Sie werden per SEPA-Lastschrift vom jeweiligen Konto des Mitgliedes abgebucht. Bei Bezahlung auf Rechnung wird eine Gebühr in Höhe von 5,- € erhoben.
  3. Bei einer Rücklastschrift werden 15,00 € an Rücklastschriftgebühren sowie 5,- € Bearbeitungsgebühren fällig. Diese Gebühren sind vom Mitglied zu tragen. Darüber hinaus wird das Lastschriftverfahren beendet und folgende Rechnungen mit einer Gebühr von 5,- € versehen (siehe Punkt 3).
  4. Eine Änderung der Beiträge müssen den Mitgliedern schriftlich im Voraus mitgeteilt werden und gelten erst ab dem nächsten Beitragsjahr.
  5. Die Mitgliedsbeiträge müssen gewissenhaft und wahrheitsgemäß angegeben werden. VUN behält sich das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge zu überprüfen und ggf. nachzufordern und/oder anzupassen.

 

§6 Mitwirkungspflicht des Mitgliedes

Ein Netzwerk braucht netzwerkende, mitwirkende Mitglieder. Dies ist das Grundprinzip eines Netzwerkes, welches nur funktioniert, wenn sich auch alle daran beteiligen.

  1. Einige Möglichkeiten der Mitwirkung:
    1. Verlinkung von der eigenen Website zur VUN-Website. Passende und personalisierte Klickbanner können kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
    2. Teilnahme an Veranstaltungen und Netzwerktreffen. Siehe §8 Teilnahme an Veranstaltungen.
    3. Die anderen Mitglieder zu eigenen Veranstaltungen (z.B. Sportveranstaltungen) einladen.
    4. Abhaltung von Sponsorenabenden in den eigenen Räumen (für Vereine).
    5. Ausstellung und Verteilung von VUN-Flyern.
    6. Anwerben neuer VUN-Mitglieder oder Kontakt herstellen.
    7. VUN-Beiträge in sozialen Netzwerken „liken“ und/oder „teilen“.
    8. Sich an Aktionen und / oder Spendenaufrufen beteiligen.


Hinweis: Nicht jedes Mitglied muss jeden dieser Punkte erfüllen. Wir erwarten jedoch von jedem Mitglied, dass es sich aktiv am VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk (in welcher Form auch immer) beteiligt und das Netzwerk aktiv unterstützt. Dies kommt allen Mitgliedern zugute.

Bei Nichtbeachtung kann ein Ausschluss aus dem Netzwerk erfolgen.

 

  1. Unterstützung bei der Mitwirkungspflicht durch VUN®:
    1. VUN stellt dem Mitglied auf Anfrage kostenfreie, personalisierte Werbemittel zur Verfügung:
      1. Visitenkarten, Flyer
      2. Klickbanner (zum Verlinken)
      3. Anzeigen (für Printmedien Magazine, eigene Werbemittel)

Hinweis: Die Unterstützung unseres gemeinsamen Netzwerkes kommt allen (auch dir) zugute!

 

§7 Leistungen von VUN ®

Für den Mitgliedsbeitrag erhält das Mitglied:

  1. Die Vollmitgliedschaft im VUN Vereins- und Unternehmernetzwerk®
  2. Einen Basiseintrag auf der VUN-Website inkl. frei konfigurierbarer Präsentation inkl. einem Link z.B. zur eigenen Website oder Social-Media-Site etc.
  3. Zugang zur VUN-Website, um die eigene Präsentation (Punkt 2) selbst ändern zu können, sowie Angebote an andere VUN-Mitglieder einzustellen.
  4. Zugang zur geschützten Facebook-Gruppe mit Berechtigung, eigene Artikel, Veranstaltungen und/oder Angebote einzustellen.
    Wichtig: Veranstaltungen von anderen, nicht VUN-Mitgliedern, sind keine eigenen Veranstaltungen und werden kommentarlos gelöscht!
  5. Das Recht an der Teilnahme von Veranstaltungen und Netzwerktreffen des VUN.

 

§8 Teilnahme an Veranstaltungen

VUN stellt den Mitgliedern regelmäßig, i.d.R. einmal monatlich, Veranstaltungen und Netzwerktreffen zur Verfügung.

  1. Die Termine werden frühzeitig auf der VUN-Website, in sozialen Medien und per Newsletter angekündigt.
  2. Jedes Mitglied hat das Recht an Veranstaltungen und Netzwerktreffen teilzunehmen.
  3. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über eine verbindliche Buchung der Veranstaltung auf der Website, zu erreichen unter: http://anmelden.vun-netzwerk.de
  4. Jedes Mitglied darf bis zu 4 Gäste zu Veranstaltungen und Netzwerktreffen mitbringen.
    1. Jeder Gast darf nur einmal als Gast dabei sein.
    2. Die Gäste werden von den VUN-Mitglieder über die Website (Link unter Punkt 3) mit angemeldet und namentlich bei der Buchung aufgeführt.
  5. Bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung der gebuchten Tickets. Sie können aber nach vorheriger Rücksprache mit dem VUN Büro innerhalb des Unternehmens / des Vereins oder der Familie weitergegeben werden.
  6. Ausgeschiedene / ehemalige Mitglieder dürfen nicht an VUN-Veranstaltung und Netzwerktreffen teilnehmen – auch und insbesondere nicht als Gast. In diesem Fall kann ein erneuter Mitgliedsantrag online unter: http://mitgliedsantrag.vun-netzwerk.de gestellt werden. Nach erfolgter Prüfung kann eine ehemalige Mitgliedschaft wieder aufgenommen werden.
  7. Sollte eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Pandemie etc.) ausfallen, wird VUN versuchen, einen Ersatztermin zu finden. Die Tickets behalten Ihre Gültigkeit – auch für den Fall, dass der Preis sich inzwischen erhöht hat.

    Sollte ein Teilnehmer an einem Ersatztermin nicht teilnehmen können, gibt es die Möglichkeit, nach vorheriger Rücksprache mit dem VUN Büro die Tickets innerhalb des Unternehmens / des Vereins oder der Familie weiterzugeben. Sollte auch dies nicht möglich sein, verfallen die Tickets. Eine Erstattung der gebuchten Tickets ist ausgeschlossen.

 

§9 Netzwerktreffen bei VUN-Mitgliedern

  1. Jedes ordentliche VUN-Mitglied darf in Absprache mit dem VUN Büro ein eigenes VUN-Netzwerktreffen bei sich im Betrieb / Unternehmen / Verein abhalten und die VUN-Mitglieder dazu einladen.
  2. Dazu müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
    1. Ein VUN-Netzwerktreffen muss im Vorfeld beim VUN-Büro beantragt werden.
    2. Anschließend müssen Termin, Ort, Anzahl der Teilnehmer mit dem VUN-Büro abgestimmt werden.
    3. Der Gastgeber erhält eine Aufwandsentschädigung für Essen und Getränk(e), welche vorher mit dem VUN-Büro vereinbart wird (Standard sind 10,- € p.P.). VUN wird eine kleine Summe für die Organisation und das benötigte Material (z.B. Namensschilder) auf die Aufwandsentschädigung draufschlagen.
    4. Es gelten nur Anmeldungen über die Ticketbuchung auf der VUN-Website (siehe §8). Anmeldungen auf anderen Wegen sind ausgeschlossen!
  3. Mitglieder, bei denen ein VUN-Netzwerktreffen stattgefunden hat, werden für zwei Jahre nach der Veranstaltung von dem Recht der eigenen Kündigung ihrer Mitgliedschaft ausgeschlossen!

 

§10 Vermittlung von Kunden und Sponsoren

  1. Das Vereins- und Unternehmernetzwerk VUN® und die Werbeagentur Schulz-Design e. K.® sind auf Wunsch bei der direkten Vermittlung von Neukunden oder bei der Gewinnung neuer Sponsoren behilflich.
  2. Im Falle der erfolgreichen Vermittlung wird eine Provision, in der Regel in Höhe von 20 % auf den vermittelten Umsatz, zahlbar an die Werbeagentur Schulz-Design e. K.® , fällig. Andere Vereinbarungen und abweichende Konditionen können jederzeit im Einzelfall getroffen werden.
  3. Erfolgreich ist die Vermittlung dann, wenn es zu einem Vertragsschluss zwischen dem Unternehmer/Verein und dem durch den Vermittler vermittelten Dritten gekommen ist.
  4. Die Vermittlungstätigkeit bezieht sich nur auf die direkte Vermittlung, nicht aber auf die Generierung von Neukunden, Sponsoren oder Aufträgen, die seitens der VUN-Mitglieder selbstständig untereinander im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft im VUN oder durch die Teilnahme an VUN-Netzwerktreffen entstehen.

 Laatzen, im Juli 2022

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